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Hier haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend über verschiedenste juristische Themengebiete in den nachfolgenden Kategorien zu informieren: |
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Rechtsprechung
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| Der staatsrechtliche Begriff der Judikative (früher auch Jurisdiktion genannt) bezeichnet ausgehend von einer klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung neben Legislative und Exekutive die rechtsprechende Gewalt. Die Judikative wird in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht, den Bundesgerichten und den Gerichten der Bundesländer ausgeübt. | ||||
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Bundesgerichtshof |
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Staat
und Verwaltung
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| Die
Exekutive (auch: ausführende Gewalt oder vollziehende Gewalt) umfasst die
Regierung (Gubernative) und die öffentliche Verwaltung (Administrative),
der in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Auch die
Exekutive kann normsetzende Befugnisse wahrnehmen, z. B. mit dem Recht auf
Erlass von Rechtsverordnungen. Dabei haben Verordnungen nicht den Status
von Gesetzen, sondern werden vielmehr von bestehenden Gesetzen abgeleitet.
Zur Exekutive gehören in Deutschland alle verwaltungstätigen Behörden des
Bundes, der Länder und der Gemeinden. Hierbei werden Gesetze durch den Staat ausgeführt. Ein exekutives Handeln (Verwaltungsakt) liegt immer dann vor, wenn eine öffentliche Verwaltungsbehörde einen Beschluss fasst und diesen dem Bürger, zum Beispiel durch einen Brief, mitteilt. Diese Verwaltungsakte betreffen generell das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. |
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Haltern am See Kreis Recklinghausen Bundesregierung Deutscher Bundestag Bundesministerium der Justiz Bundesministerium für Wirtschaft Bundesministerium der Finanzen Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Auswärtiges Amt Bundesanstalt für Arbeit Deutsche Bundesbank Kreditanstalt für Wiederaufbau Deutsche Ausgleichsbank Statistisches Bundesamt Bundeskartellamt Deutsches Patentamt Bundesanzeiger Bundesgesetzblatt im Internet |
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Vereinigungen
und Verbände
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| Vereinigungen und Verbände sind Gruppen von Einzelpersonen (natürliche Person) oder Körperschaften (juristischen Person) aller Art, die sich freiwillig zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke zusammengeschlossen haben und meist über eine feste interne Organisationsstruktur auf Basis einer Satzung verfügen. Verbände bündeln die Interessen der einzelnen Mitglieder zum Erreichen gemeinsamer Ziel- oder Wertvorstellungen, sie stellen eine soziale Interessengruppe dar. Sie existieren und agieren in allen Gesellschaftsbereichen. | ||||
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Zentrale
für Mediation |
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Sonstige
Links
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Düsseldorfer
Tabelle |
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