SAMMLUNG JURISTISCHER LINKS

 Rechtsprechung
Staat u. Verwaltung
Vereinigungen u. Verbände
Sonstige Links

Hier haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend über verschiedenste juristische Themengebiete in den nachfolgenden Kategorien zu informieren:

 










Rechtsprechung
Der staatsrechtliche Begriff der Judikative (früher auch Jurisdiktion genannt) bezeichnet ausgehend von einer klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung neben Legislative und Exekutive die rechtsprechende Gewalt. Die Judikative wird in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht, den Bundesgerichten und den Gerichten der Bundesländer ausgeübt.

Bundesgerichtshof
Bundesarbeitsgericht
Bundesverwaltungsgericht
Amtsgericht Marl
Landgericht Essen
Oberlandesgericht Hamm
Europäischer Gerichtshof (EuGH)

        nach oben
Staat und Verwaltung
Die Exekutive (auch: ausführende Gewalt oder vollziehende Gewalt) umfasst die Regierung (Gubernative) und die öffentliche Verwaltung (Administrative), der in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Auch die Exekutive kann normsetzende Befugnisse wahrnehmen, z. B. mit dem Recht auf Erlass von Rechtsverordnungen. Dabei haben Verordnungen nicht den Status von Gesetzen, sondern werden vielmehr von bestehenden Gesetzen abgeleitet. Zur Exekutive gehören in Deutschland alle verwaltungstätigen Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden.
Hierbei werden Gesetze durch den Staat ausgeführt. Ein exekutives Handeln (Verwaltungsakt) liegt immer dann vor, wenn eine öffentliche Verwaltungsbehörde einen Beschluss fasst und diesen dem Bürger, zum Beispiel durch einen Brief, mitteilt. Diese Verwaltungsakte betreffen generell das Verhältnis zwischen Bürger und Staat.
  Stadt Haltern am See
Kreis Recklinghausen
Bundesregierung
Deutscher Bundestag
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium für Wirtschaft
Bundesministerium der Finanzen
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
Auswärtiges Amt
Bundesanstalt für Arbeit
Deutsche Bundesbank
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Deutsche Ausgleichsbank
Statistisches Bundesamt
Bundeskartellamt
Deutsches Patentamt
Bundesanzeiger
Bundesgesetzblatt im Internet
       
nach oben
Vereinigungen und Verbände
Vereinigungen und Verbände sind Gruppen von Einzelpersonen (natürliche Person) oder Körperschaften (juristischen Person) aller Art, die sich freiwillig zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke zusammengeschlossen haben und meist über eine feste interne Organisationsstruktur auf Basis einer Satzung verfügen. Verbände bündeln die Interessen der einzelnen Mitglieder zum Erreichen gemeinsamer Ziel- oder Wertvorstellungen, sie stellen eine soziale Interessengruppe dar. Sie existieren und agieren in allen Gesellschaftsbereichen.
 

Zentrale für Mediation
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Bundesnotarkammer (BNotK)
Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
Bundesverband der dt. Arbeitgeberverbände (BDA)
Verband der Rentenversicherer
Deutsche Vereinigung für Erbrecht u. Vermögensnachfolge (DVEV)

       
nach oben
Sonstige Links
 

Düsseldorfer Tabelle
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Centrale für Mediation
Bußgeldtabelle
Mietspiegel Stadt Haltern
Reitanlage Hohe Mark
Oberer Gutachterausschuß für Grundstückswerte NRW (BORIS)
Gutachterausschuß Kreis Recklinghausen (BORIS)

     
nach oben
Bitte beachten Sie den Haftungsausschluß für sämtliche hier aufgeführten Links.