Rechtsanwalt Alexander Wessel
Fachanwalt für Familienrecht
RECHTSGEBIETE:
Allgemeines Vertragsrecht
Miet- und Pachtrecht
Verkehrsrecht
Erbrecht
Arbeitsrecht
Familienrecht
WAS IST EIN RECHTSANWALT?
Ein Rechtsanwalt ist ein Jurist mit staatlicher Zulassung als Berater und Vertreter in Rechtsangelegenheiten. Er vertritt die Interessen von natürlichen und juristischen Personen bei Streitigkeiten zwischen zwei Parteien. Er verhilft seinem Mandanten mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht und ist daher im Gegensatz zum Notar parteiisch.
Die Vergütung von Rechtsanwälten ist im Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG) geregelt.